Trotz vielfach geäußerter Einwände unserer Verbände in der Diskussion um die Ableitbedingungen von Schornsteinen in §19 der in Überarbeitung befindlichen 1. BImschV (Kleinfeuerungsanlagen-VO) wurde in Brüssel im Rahmen eines von Deutschland angestrebten Notifizierungsverfahrens ein Referentenentwurf veröffentlicht.
Leider wurde an der Forderung von „Schornsteinerhöhungen im Neubau“ festgehalten. (§19 (1) „Ihr vertikaler Abstand vom First ist größer als ihr horizontaler Abstand vom First.“)
Bei den geplanten Schornsteinhöhen finden unsere Feuerstätten keine Akzeptanz mehr und fallen aus dem Spiel heraus (siehe Bild).
Vor dem Hintergrund einer notwendigen Energiewende mit Abkehr von fossilen Brennstoffen und erkennbaren Deckungslücken in der Stromproduktion verbauen wir eine deutliche Chance
- in der grundsätzlichen Nutzung von Holz als regenerativem Energieträger im Wärmemarkt und
- zum Abfangen von „kalten Dunkelphasen“ durch ergänzende Nachrüstung von Wärmepumpen in bereits errichteten Neubauten mit „Biomasse-Feuerstätten“.
Können Sie im Interesse des Klimaschutzes auf die bevorstehenden Entscheidungen im Bundeskabinett oder Bundesrat Einfluss nehmen?
Unseren Verbände-Vorschlag und eine weitere Einführung zu diesem Thema finden sie in den Datei Downloads unten.
1. BImSchV – Verbändeposition zum Änderungsentwurf
1 Datei(en) 218.08 KB
1. BImSchV – Verbändealternative zum Änderungsentwurf
1 Datei(en) 135.44 KB
1. BImSchV – Vergleich Referentenentwurf-Verbändealternative
1 Datei(en) 1.29 MB